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UNIQA Leasing
Treibhausgas-Minderungs-Prämie

Sie fahren Elektroauto und laden großteils privat?
Jetzt Ladestellenbonus sichern.

Elektroauto Ladestelle
© UNIQA / Adobe Stock 

Jetzt Treibhausgas (THG)-Minderungs-Prämie
für Ihre E-Fahrzeuge sichern

Gemeinsam mit der GENOL GmbH ist es uns gelungen Ihnen für das gesamte Kalenderjahr 2025 die UNIQA Leasing E-Autoprämie in einer Mindesthöhe von 50 € (brutto) pro Elektroauto anzubieten.
Wobei der jeweils aktuelle, marktabhängige Bonusbetrag – der auch über dieser Mindesthöhe liegen kann – bei der Fahrzeugregistrierung unter www.ladestellenbonus.at bekannt gegeben wird. Die Prämie gilt für alle Besitzer:innen von Elektroautos (BEV – Battery Electric Vehicle) in Österreich und kann bis Jänner 2026 beantragt werden.

So funktioniert die Beantragung:

  1. Online registrieren: Hier geht’s zur Registrierung
  2. Adress-, Konto- und Fahrzeugdaten sowie Angaben zur privaten Ladestation eintragen
  3. Fotos des Zulassungsscheins (Vorder- & Rückseite) hochladen
  4. Die unabhängige Prüfung der Daten erfolgt durch das Umweltbundesamt
  5. Die Auszahlung erfolgt durch die GENOL GmbH bis Herbst 2026

Sichern Sie sich noch heute eine Mindestprämie von 50€ für Ihr Elektroauto.

Was ist die UNIQA Leasing E-Autoprämie?

Die UNIQA Leasing E-Autoprämie von GENOL ist eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsprämie (THG-Prämie). Sie basiert auf einer EU-Richtlinie, die die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor fördert. Die Idee dahinter: Eine finanzielle Belohnung für die Nutzung eines E-Autos sowie der Ausbau privater (nicht-öffentlicher) Ladestellen.

Für das Kalenderjahr 2025 beträgt die Prämie mindestens 50 € pro Elektroauto, wobei der jeweils aktuelle, marktabhängige Bonusbetrag auch über dieser Mindesthöhe liegen kann – wenn das Fahrzeug ganzjährig auf die antragstellende Person oder das Unternehmen zugelassen ist und überwiegend an einer nicht-öffentlichen Ladestelle geladen wird. Bei kürzerer Zulassung oder Ladestellenwechsel wird die Prämie anteilig berechnet.

Wer kann die Prämie beantragen?  

      • Prämienberechtigt sind alle Zulassungsbesitzer:innen eines batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV) in Österreich (egal ob natürliche oder juristische Person)
      • Das Fahrzeug muss überwiegend an einer privaten bzw. nicht-öffentlichen Ladestelle geladen werden
      • Unabhängig davon, ob das Fahrzeug geleast, kreditfinanziert oder gekauft wurde
      • Auch Firmenfahrzeuge sind prämienberechtigt - In diesem Fall erfolgt die Beantragung durch das Unternehmen
      • Keine Geschäftsbeziehung zu UNIQA erforderlich


Wichtige Voraussetzungen im Überblick:

Wichtig zu beachten ist, dass die Prämie ausschließlich für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beantragt werden kann – Hybride oder Plug-in-Hybride sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Prämie ist jährlich beantragbar, für das Kalenderjahr 2025 können Anträge bis spätestens Jänner 2026 gestellt werden. Zudem ist die Registrierung eines Fahrzeugs nur bei einem Anbieter zulässig, da eine Mehrfachregistrierung laut den gesetzlichen Vorgaben unzulässig ist. Für privat genutzte Firmenwagen muss die Adresse der privaten Ladestelle eindeutig der jeweiligen Fahrzeug-Identifikationsnummer zugeordnet werden. Außerdem darf die Ladestelle nicht öffentlich zugänglich sein und nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control aufscheinen.

Häufige Fragen zur UNIQA Leasing E-Autoprämie 

Wer ist Genol?

Die GENOL GmbH ist ein österreichisches Unternehmen der RWA Raiffeisen Ware Austria AG und der OMV Downstream GmbH mit umfassender Erfahrung im Energiesektor. GENOL übernimmt die Abwicklung und Auszahlung der Prämie. 

Gut zu wissen

Bei technischen Fragen oder Problemen bei der Registrierung können Sie sich jederzeit an: info@ladestellenbonus.at wenden


Wer zahlt die UNIQA Leasing E-Autoprämie aus? 

Die Auszahlung der UNIQA Leasing E-Autoprämie erfolgt durch die GENOL GmbH, die Vertragspartner der Antragssteller:innen ist. Für Fragen zum Vertrag steht die GENOL GmbH zur Verfügung.

Gibt es die Prämie nur noch 2025? 

Nein, es gibt sie jedes Jahr und ist beantragbar, sofern das Fahrzeug als BEV zugelassen ist und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Wer beantragt die UNIQA Leasing E-Autoprämie bei einem Firmenwagen?

Das Unternehmen, auf das der Firmenwagen zugelassen ist. Befinden sich mehrere Elektroautos (BEV) im Fuhrpark eines Unternehmens, wird eine zentrale Registrierung über den Fuhrparkleiter empfohlen. Werden Dienstfahrzeuge überwiegend an den privaten Ladestellen der Dienstwagenutzer:innen geladen, so müssen die Adressen dieser Ladestellen der jeweiligen FIN–Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) zugeordnet werden.

Gut zu wissen

Ein Elektroauto kann nur über einen Zwischenhändler für die Prämie registriert werden. Gemäß der KVO kann die geladene Strommenge nur einmalig abgetreten werden, sodass die mehrfache Registrierung eines Elektroautos zu einer Ablehnung des Antrages durch das Umweltbundesamt führen kann.


Was ist eine private, was eine öffentliche Ladestelle? 

Eine private bzw. nicht-öffentliche Ladestelle ist nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert und muss dem registrierten Elektrofahrzeug zugeordnet sein. Öffentlich zugängliche Ladestellen sind ohne Einschränkungen nutzbar und im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert.

Wie hoch ist die UNIQA Leasing E-Autoprämie? 

Höhe hängt vom Marktpreis der Zertifikate und den Konditionen des Anbieters ab. Im Kalenderjahr 2025 wird eine Mindestprämie von 50€ brutto pro Elektrofahrzeug garantiert
(wenn das Fahrzeug im Jahr 2025 12 Monate auf den Besitzer zugelassen und überwiegend nicht-öffentlich geladen wurde; sonst anteilig).
Wird keine pauschale Strommenge vereinbart, sondern erfolgt die Abrechnung der geladenen Strommenge über einen MID-Stromzähler kann auch das die Höhe der Prämie aliquot verändern. Die unabhängige Prüfung der eingereichten Daten und die Berechnung der Prämie erfolgt durch das Umweltbundesamt und die GENOL GmbH.   

Wie wird die Strommenge gemessen? 

Elektroautos (BEV), für die ein Antrag für die UNIQA Leasing E-Autoprämie gestellt wird, können eine Pauschale beantragen. Die Strommenge bleibt in diesem Fall irrelevant und wird auch nicht geprüft. Die Pauschale betrug 1.500 kWh für das Kalenderjahr 2025 und reduzierte sich im Fall einer unterjährigen Zulassung oder Abmeldung des Fahrzeugs bzw. eines Wechsels auf eine öffentliche Ladestelle aliquot. 
Verfügt eine private bzw. nicht-öffentliche Ladestelle über eine MID-zertifizierte Messanlage, muss die geladene Strommenge exakt erfasst werden. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch nachweislich gemessen und überprüfbar aufgezeichnet werden kann. In diesem Fall darf keine Pauschale beantragt werden. Stattdessen muss die tatsächlich aufgewendete Strommenge am Jahresende gemeldet werden. In diesen Fällen berechnet sich die UNIQA Leasing E-Autoprämie von GENOL aliquot nach der tatsächlich geladenen Strommenge. Für Fragen steht die GENOL GmbH zur Verfügung