Häufige Irrtümer rund um Kfz-Unfall, Schuldfrage und Versicherung
Unabhängig davon, wie umsichtig Sie fahren – ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Sobald der Schock sich gelegt hat, tauchen zwangsläufig zwei Fragen auf: Wer hat den Unfall verschuldet und welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Leider kursieren in diesem Zusammenhang viel Halbwissen oder falsche Annahmen – angefangen bei der korrekten Unfallmeldung über die Klärung der Schuldfrage bis hin zur Versicherungsdeckung.
Wir haben weit verbreitete Irrtümer für Sie aufgelistet – hätten Sie's gewusst?
Irrtümer zur Unfallmeldung
1. Bei einem Verkehrsunfall muss immer die Polizei verständigt werden.
Entsteht bei einem Unfall nur ein Sachschaden und kein Personenschaden, muss die Polizei nicht verständigt werden, sofern die Unfallbeteiligten sich untereinander mit Name und Anschrift ausweisen können. Achtung: Wird dennoch die Polizei gerufen, obwohl ein Datenaustausch möglich gewesen wäre, wird eine Unfallmeldegebühr („Blaulichtsteuer“) in Höhe von 36 Euro fällig und ist von der Person zu bezahlen, die die Polizei gerufen hat, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem Personenschaden ist die polizeiliche Anzeige Pflicht.
2. Wenn ich ein parkendes Auto beschädige reicht es, meine Kontaktdaten in die Windschutzscheibe zu stecken.
Wenn der Lenker/Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, notieren Sie das Kennzeichen und melden den Schaden unverzüglich bei der Polizei. In diesem Fall ist keine Blaulichtsteuer zu zahlen. Wenn Sie nur einen Zettel hinterlassen, weiterfahren oder den Schaden erst Tage später melden, begehen Sie rechtlich gesehen Fahrerflucht und müssen mit einer Geldstrafe rechnen.
3. Wenn ich nicht schuld bin, muss ich den Schaden nicht der Versicherung melden.
Jedes Ereignis, aus dem schadenersatzrechtliche Ansprüche entstehen können, sollte der Versicherung gemeldet werden. Die Abwehr eines Kfz-Schadens ist grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung gedeckt. Damit Ihre Versicherung unrechtmäßige Schadensforderungen ablehnen kann, muss sie zeitnah alle relevanten Informationen kennen. Melden Sie daher jeden Unfall unabhängig von der Schuldfrage innerhalb einer Woche Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.
Schnelle Schadenmeldung
Melden Sie Ihren Schaden unkompliziert, 7 Tage die Woche: telefonisch unter der Service-Nummer +43 (0) 50677-671 oder mit der Online-Schadenmeldung .
Irrtümer rund um die Schuldfrage
1. Die Polizei beurteilt, wer schuld ist.
In Österreich hat die Polizei keine Entscheidungsbefugnis über die Unfallschuld aus versicherungsrechtlicher Sicht – sie nimmt lediglich den Unfall auf. Bei Unfällen wird zudem immer geprüft, ob ein strafbarer Verstoß vorliegt, wie beispielsweise unterlassene Hilfeleistung. Erst die Versicherung prüft eventuell mithilfe eines Sachverständigen den Unfallhergang, beurteilt die Schadenshöhe und die Schuldfrage. Im Ausland sieht die Situation oft anders aus. In bestimmten Ländern stellen das Protokoll und die Beurteilung der Polizei die Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die Versicherung dar.
2. Wenn ich keinen Alkomattest mache, kann ich nicht wegen Alkohol verurteilt werden.
Wenn Sie den Alkomattest grundlos, das heißt ohne medizinische Ursache verweigern, geht die Behörde vom schlimmsten Fall, also vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Neben einer hohen Geldstrafe, Führerscheinentzug und Nachschulungen hat diese Einstufung bei einem Unfall gravierende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zufolge. Die geschädigte Person ist abgesichert, jedoch können für den Verursacher z. B. hohe Kosten von bis zu 11.000 Euro anfallen.
3. Die auffahrende Person hat immer Schuld.
Laut StVO § 18 Absatz 1 haben Fahrzeuglenker zum vorausfahrenden Fahrzeug einen solchen Abstand einzuhalten, dass „jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.“ Dennoch ist die Schuldfrage bei Auffahrunfällen nicht pauschal zu beantworten. Macht Ihr Vordermann unvorhersehbar und ohne zwingenden Grund eine Vollbremsung, kann ihm jedoch eine Teilschuld zugesprochen werden. Falls Sie auf ein stehendes Auto auffahren, das unbeleuchtet und ungesichert auf der Straße abgestellt wird, kann den Halter ebenfalls eine Teilschuld treffen.
Irrtümer rund um Versicherung
1. Wenn ich am Unfall nicht schuld bin, komme ich nicht in den Malus.
Es gibt auch Unfallereignisse, wo Sie auch ohne Verschulden haften, weil es ein Gesetz so bestimmt. Beispiel: Trotz ordnungsgemäßer Wartung platzt während der Fahrt der Reifen Ihres Autos, Sie verlieren die Kontrolle und fahren in ein anderes Fahrzeug. Auch hier schützt Sie Ihre Haftpflichtversicherung und zahlt die berechtigten Forderungen. Der Wermutstropfen: Die Versicherungsleistung wirkt sich negativ auf Ihre Bonus/Malus-Einstufung aus.
2. In der Kfz-Haftpflichtversicherung hat nur der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz.
Alle Personen, die mit Wissen und Willen des Fahrzeughalters beim Betrieb des Fahrzeuges tätig sind, sind mitversichert. Darunter fällt nicht nur der Lenker, sondern beispielsweise auch der Tankwart, der beim Betanken des Fahrzeugs einen Schaden an fremdem Eigentum verursacht. Zudem haben auch Personen, die mit dem Fahrzeug transportiert werden, oder sogar ein Passant, der den Fahrzeuglenker einweist, Versicherungsschutz.
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