Oldie ist (nicht) immer Goldie
Sie haben lange gespart und möchten sich den Traum von einem neuen Auto erfüllen. Wie wir aber alle wissen - das Leben ist teuer und meist leider auch fabriksneue Wägen. Daher ist es auch durchaus eine gute Sache, einem Gebrauchtwagen eine zweite Chance zu geben.
Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und lange an Ihrem „neuen“ Auto Freude haben, hier ein paar Tipps, was Sie vorab beim Kauf beachten sollten.
1. Händler vs. Privat
Wenn Sie Ihr Auto von Privaten kaufen, müssen Sie sich bewusst sein, dass Private selten eine Garantie geben. Sie schließen auch häufig gesetzliche Gewährleistungsansprüche aus, so ist es schwerer für Sie bei Mängeln Ansprüche durchzusetzen. Achten Sie darauf, dass der eingetragene Fahrzeughalter und der Verkäufer identisch sind. Wenn nicht – Vorsicht! – es könnte sich schlimmstenfalls um ein gestohlenes Fahrzeug handeln.
Kaufen Sie bei einem Händler, muss dieser eine Gewährleistung auf das Auto geben. Tut er das nicht, sollten Sie das Weite suchen.
Meist stellt sich die Frage: Wann ist ein Händler ein guter Händler?
Sie können da meist nur auf Ihre Menschenkenntnis zurückgreifen. Ist er vertrauenswürdig, spricht er offen über Mängel bzw. Vorschäden beim Auto Ihrer Wahl, kann er ein Serviceheft und eine gültige Begutachtungsplakette, im Volksmund „Pickerl“ genannt, vorweisen, dann schaut die ganze Sache schon sehr gut aus. Beachten Sie jedoch, dass ein gültiges Pickerl keine Garantie ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs verkehrs- und betriebssicher ist.
Da es aber auch in dieser Branche schwarze Schafe gibt, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten, wenn der Händler von Ihnen eine schnelle Kaufentscheidung will oder konkreten Fragen ausweicht.
Egal wofür Sie sich entscheiden, es ist auf jeden Fall empfehlenswert, eine Überprüfung bei einem Automobilclub wie ÖAMTC oder ARBÖ durchführen zu lassen. Fragen Sie bei dieser Gelegenheit gleich nach dem angemessenen Kaufpreis, dann haben Sie eine gute Basis für das Kaufgespräch mit dem Händler.
2. Besichtigung
Gehen Sie – wenn möglich – immer mit einer zweiten Person zum Besichtigungstermin, denn bekanntlich sehen 4 Augen mehr als 2. Nehmen Sie sich Zeit und schauen Sie sich alles genau an. Eine ausführliche Checkliste hilft Ihnen dabei, das Verhalten des Händlers zu deuten und den Zustand des Autos festzustellen.
3. Manipulierter Tacho
Früher war es relativ schwierig, den Kilometerstand zu manipulieren. Da musste das halbe Armaturenbrett abgebaut werden, um dies zu bewerkstelligen. Heutzutage ist es mittels Boardcomputer keine Hexerei mehr – aus 160.000 Kilometern sind schnell 80.000 gemacht.
Wie erkennen Sie, dass da manipuliert wurde? Am auffälligsten ist es natürlich, wenn der Kilometerstand nicht mit dem Zustand des Innenraums zusammenpasst. Die Sitze sind durchgesessen? Die Pedale haben keine Rillen mehr? Der Himmel ist schmutzig? Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die angegebenen 80.000 Kilometer in Wirklichkeit doch eher 160.000 oder noch mehr sind. Wenn allerdings aus 180.000 Kilometern 100.000 werden, ist es kaum möglich, eine Manipulation nur mittels Besichtigung nachzuweisen.
4. Probefahrt
Bestehen Sie auf eine Probefahrt, sie liefert letzte Klarheit über den Zustand des Autos. Worauf Sie achten sollten:
- Der Motor muss vor Beginn der Probefahrt kalt sein, damit Sie prüfen können, ob er ohne Probleme anspringt.
- Der Motor darf nicht unrund laufen und der Gasbefehl muss gut angenommen werden.
- Das Auto muss die Spur halten. Wenn nicht, stimmt die Fahrwerksgeometrie nicht.
- Das Getriebe darf beim Schalten keine Geräusche machen und muss sich leicht bedienen lassen.
- Die Bremsen sollten schnell reagieren.
Nehmen Sie sich genug Zeit für die Probefahrt. Fahren Sie verkehrsarme Straßen und nach Möglichkeit ein Stück Autobahn. Bestimmte Mängel zeigen sich erst bei höheren Geschwindigkeiten und Motordrehzahlen.
Wurden wesentliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen (z.B. breitere Reifen, Anhängerkupplung etc.), sollten Sie prüfen, ob diese in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
5. „Garagengepflegt“, „Rentner-Fahrzeug“ & Co
In Kleinanzeigen sieht man immer wieder Autos, die als „Rentner-Fahrzeug“, „garagengepflegt“ oder „Notverkauf“ angepriesen werden. Doch oft können sich dahinter Mängel verstecken, die man so einfach schönzureden versucht.
„Garagengepflegt“ heißt zum Beispiel nicht immer, dass das Auto keine Rostflecken oder Kratzer hat. Das ist eher unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, dass das im Winter gestreute Salz in der Wärme der Garage die Karosserie angreift oder der Wagen sich mit Rasenmäher & Co oft ein Platzduell liefern muss.
„Rentnerautos“ werden im Normalfall wenig bewegt, was weder Kupplung noch Motor guttut.
Sehr beliebt ist auch der „Notverkauf“ der glauben machen will, dass der Wagen sehr günstig zu haben ist. Es könnte jedoch ein Montagsauto sein, das Mucken macht oder es steht eine große Reparatur an, die man sich nicht leisten will. Oft steht der angegebene günstige Preis dann in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlich geringeren Wert des Autos.
6. Und zum Schluss noch einige Tipps zum Kaufvertrag
Sie haben Ihren Lieblingswagen gefunden, ihn überprüfen lassen und Probe gefahren? Ein vollständiges Serviceheft ist auch vorhanden? Dann steht dem Kauf ja eigentlich nichts mehr im Wege.
Was Sie aber trotzdem noch beachten sollten:
- Lesen Sie unbedingt vor Kaufabschluss den Kaufvertrag sorgfältig durch.
- Unterschreiben Sie NIE einen Blankovertrag!
- Prüfen Sie, wer am Kaufvertrag als Verkäufer aufscheint.
- Kontrollieren Sie, ob der schriftliche Vertrag mehrere Seiten hat und alles, was nicht auf der ersten Seite steht, ebenfalls mit den mündlichen Vereinbarungen übereinstimmt.
- Bezahlen Sie nur, wenn Ihnen zeitgleich auch alle Schlüssel und Autopapiere (Typenschein, Serviceheft, etc.) zu Ihrem neuen Auto übergeben werden.
- Fordern Sie unbedingt eine Bestätigung über Ihre Bezahlung des Kaufpreises ein!
- Nicht vergessen: Lassen Sie sich auch eine Vertragskopie aushändigen.
So – dann bleibt uns eigentlich nur mehr, Ihnen eine gute Fahrt zu wünschen. Aber halt! Bevor Sie losdüsen – vergessen Sie nicht, Ihr neues Auto auch zu versichern.
Wie hoch Ihre Prämie ungefähr ausfallen wird, können Sie jeweils mit ein paar Klicks selbst berechnen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist sowieso gesetzlich vorgeschrieben. Und ob Sie sich zu einer Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheiden, hängt wohl davon ab, welche Schäden Sie versichert haben wollen und wie alt ihr neuer Wagen ist.