Haftpflichtversicherung 

Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. Aber keine Sorge. Mit der passgenauen Haftpflicht- und D&O-Versicherungslösung federn Sie diese Unternehmensrisiken erfolgreich ab.

Warum diese Versicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind

Haftpflichtschäden können unternehmensgefährdend sein. Deshalb ist eine gute Betriebs- und Produkthaftpflichtlösung für jedes Unternehmen essentiell, gegebenenfalls auch eine Produktrückrufdeckung. Auch Versicherungslösungen in der Berufshaftpflicht gehören zu unserem Leistungsumfang. Unternehmensleitung und leitenden Angestellten bieten wir außerdem eine Vermögensschadendeckung (D&O-Versicherung) an.  

Haftpflichtversicherung 

Kompetente Mitarbeiter

Mit langjähriger Erfahrung in der Industrieversicherung

Individuelle Angebote

Maßgeschneiderte Versicherungslösungen je nach Bedarf

Unkomplizierte Schadenabwicklung 

aus Österreich

Weltweites Netzwerk

Gesichert durch unsere Schwestergesellschaften und externe Partner

Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

Unsere Versicherungslösungen

Viele Aufgaben bedeutet viele Risiken. Deshalb bieten wir Ihnen spezielle Lösungen an. Natürlich angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse. Hier ein Überblick über unser Angebot:

  • Betriebs- & Produkthaftpflicht
    Unsere Allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden aus der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts. Versichert sind Personen-, Sach- und daraus abgeleitete Vermögensschäden, die während der Ausübung der versicherten betrieblichen Tätigkeit, von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern, Dritten zugefügt werden. Gerechtfertigte Ansprüche werden befriedigt und zu Unrecht behauptete Ansprüche abgewehrt. 
  • Rückrufkosten
    Versichert ist der Produktrückruf und damit alle erforderlichen Maßnahmen, um ein hergestelltes oder geliefertes Produkt vom Markt zurückzunehmen. Voraussetzung ist, dass das aufgrund eines vermuteten Fehlers oder Mangels erfolgt, der zu einem Personenschaden führen kann. Ist der Personenschaden bereits eingetreten, sind die Schadenminderungskosten gedeckt. Damit wird weiteren Personenschäden entgegengewirkt.
  • Vermögensschaden-
    haftpflicht
    Für verschiedene Berufsgruppen bieten wir eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Wenn bei der Ausübung der Tätigkeit ein Schadenersatzanspruch entsteht, so wird er aus der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts oder einer hoheitlichen Vorgabe gedeckt. Versichert werden dabei reine Vermögensschäden. Für einige Berufsgruppen besteht sogar eine Pflichtversicherung, die wir genauso abdecken.
  • D&O- und Managerhaftpflicht
    Unsere D&O- oder Managerhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche. Versichert ist die Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes, der Geschäftsleitung, eines Aufsichtsorgans oder als leitender Angestellter der versicherten Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen. Dabei sind reine Vermögensschäden aus der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts versichert. Auch die Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren gegen versicherte Personen im Falle möglicher Vermögensschäden ist gedeckt. 
  • Planungshaftpflicht
    Unsere Planungshaftpflichtversicherung deckt geplante Projekte von Ziviltechnikern, planenden Baumeistern und technischen Büros ab, soweit das Bauprojekt nicht vom Versicherungsnehmer selbst ausgeführt wird. 
  • Haftpflicht-
    versicherung für Arbeitsgemein-
    schaften des Baugewerbes
    Im Baugewerbe werden häufig Arbeitsgemeinschaften gebildet, besonders bei großen Bauvorhaben. Unsere ARGE-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts, die mit dem ARGE-Bauvorhaben in Zusammenhang stehen.

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Denkspruch Berater

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von unserem Berater zusammenstellen.

Häufige Fragen und Antworten

Ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, grundsätzlich besteht hierzu in Österreich bis auf einige Ausnahmen (z.B. planende Baumeister) keine Versicherungspflicht. Um sich allerdings vor finanziellen Risiken in Folge eines bei Dritten verursachten Personen- und Sachschadens zu schützen, ist es ratsam und sinnvoll, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ihr Betriebshaftpflichtversicherer prüft die Schadenersatzansprüche, leistet für die, die rechtmäßigen Anspruch haben und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab und übernimmt die daraus resultierenden Kosten.
Wann sollte man eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, tragen Sie eine Vielzahl an Risiken. Deshalb ist es sinnvoll, eine Betriebshaftpflichtversicherung so früh als möglich abzuschließen. Viele Auftraggeber fordern sogar den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Daher wird die Betriebshaftpflichtversicherung auch gerne als Pluspunkt vom Auftraggeber gewertet.
Wer ist in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Versichert gelten die Unternehmer sowie die Mitarbeiter des Unternehmens während der Ausführung der betrieblichen Tätigkeiten.
Worin unterscheidet sich die Betriebshaftpflicht- von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, sind Sie im Falle von Ansprüchen aufgrund von Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ableitenden Vermögensschäden versichert. Im Gegensatz dazu deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reine Vermögensschäden, das sind Schäden, die weder in Folge eines Personen- noch eines Sachschadens verursacht werden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird in vielen Bereichen auch Berufshaftpflichtversicherung genannt und deckt beispielsweise finanzielle Einbußen aus Falschberatungen.
Ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht?
Für einige Berufsgruppen besteht eine Versicherungspflicht, beispielsweise für Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Sachverständige, Immobilientreuhänder und viele mehr. Je nach Berufsgruppe müssen unterschiedlichste Versicherungssummen oder Selbstbehalte vorgewiesen werden. UNIQA bietet auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Versicherungen an. 
Brauche ich eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung (auch Managerhaftpflicht genannt) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In jedem Fall ist es aber sinnvoll, eine abzuschließen. Sie ist eine Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und zielt auf Manager  aber auch leitende Angestellte von Unternehmen ab. Diese Schlüsselpositionen müssen eine Vielzahl an wichtigen Entscheidungen treffen. Wurde eine Fehlentscheidung getroffen, hat dies oft hohe finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen. Einige Manager können persönlich in unbegrenzter Höhe, somit auch mit dem Privatvermögen, für im Rahmen ihrer Tätigkeit schuldhaft begangene Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Die D&O-Versicherung von UNIQA schützt Sie genau vor diesen Risiken.

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