Privatrechtsschutz-Versicherung

Aus Sorge wegen zu hohen Anwalts- und Gerichtskosten verzichtet so mancher auf sein gutes Recht. Das muss nicht sein.

Frau liest einen Vertrag

Weshalb eine Privatrechtsschutz-Versicherung sinnvoll ist

Wir übernehmen Ihr finanzielles Risiko der hohen Prozesskosten, wie z. B. Anwalts- oder Gerichtskosten über mehrere Instanzen hinweg. Sie erhalten zusätzlich rechtlichen Rat und Unterstützung und werden von Ihren Wunschanwält:innen oder von spezialisierten UNIQA Partneranwält:innen vertreten. 

Gut zu wissen

Je nach Lebenslage stehen unterschiedliche Absicherungen zur Auswahl: Vom Schadenersatz-, Lenker- oder Fahrzeug-Rechtsschutz bis hin zum Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz und vieles mehr. 


Privatrechtsschutz-Versicherung

Rasche Abklärung 

Sie erhalten schnelle telefonische Auskünfte innerhalb eines Werktages – durch unsere persönliche Beratung und unsere Anwaltshotline.

Hohe Versicherungssumme

Versicherungsschutz für Ihren Rechtsstreit bis zu 400.000 Euro pro Schadenfall 

Finanzielle Absicherung

Wir übernehmen für Sie Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie Zeugengebühren oder Kosten für Sachverständige etc.

Freie Anwaltswahl

Gerne empfehlen wir Ihnen unsere spezialisierten UNIQA Partneranwält:innen.

Individuelle Absicherung

Passend zu Ihrem Bedarf wählen Sie Zusatzdeckungen für Ihren umfassenden Versicherungsschutz.

Mitversicherter Personenkreis

Sie bestimmen ob Ihr Versicherungsschutz für Sie als Single, als Alleinerzieher:in, als Paar oder für Ihre Familie gilt.

Prämiennachlass

Bei Wahl der Selbstbehaltsvariante erhalten Sie einen Prämiennachlass. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn Sie sich durch eine:n UNIQA Partneranwält:in vertreten lassen.

Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

Hier finden Sie das Produktinformationsblatt Privatrechtsschutz-Versicherung Optimal und das Produktinformationsblatt Privatrechtsschutz-Versicherung Optimal plus. Diese geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Produktinformationen. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Versicherungsprodukten und übersichtliche Leistungsvergleiche entnehmen Sie bitte unserem Leistungsvergleich. Zur Unterstützung und Beratung bei der Wahl des für Sie richtigen Versicherungsschutzes stehen Ihnen unsere Berater:innen vor Ort gerne zur Verfügung.

Produkticon Rechtsschutz

Privatrechtsschutz-Versicherung im Vergleich

Damit auch Sie zu Ihrem guten Recht kommen.

 

Extraschutz

Frei wählbar

Für Optimal / Optimal Plus

Fahrzeug-Rechtsschutz

Für Optimal / Optimal Plus

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Für Optimal / Optimal Plus

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für Optimal / Optimal Plus

Erb- & Familien-Rechtsschutz

Für Optimal / Optimal Plus

Rechtsschutz für Grundstückseigentümer & Mieter (Selbstnutzung)

Für Optimal / Optimal Plus

Rechtsschutz für Grundstückseigentümer & Vermieter (Fremdnutzung)

Denkspruch Berater

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von unseren Berater:innen zusammenstellen.

Häufig gestellte Fragen zur Privatrechtsschutz-Versicherung

Gibt es Wartefristen?
Das ist unterschiedlich: Beispielsweise beim Schadenersatz- und Beratungs-Rechtsschutz gibt es keine Wartefrist. Beim Vertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete beträgt diese 3 Monate. 
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Anwält:innen? 
Entweder Sie beauftragen Ihren Wunschanwalt bzw. Ihre Wunschanwältin oder Sie rufen bei uns an unter +43 (0) 50677 - 670 und wir unterstützen Sie mit einem unserer Partner-Anwält:innen
Sind Kinder auch mitversichert, wenn sie nicht mit dem:der Versicherungsnehmer:in im gemeinsamen Haushalt leben?
Ja. Kinder sind trotzdem bis zum 19. und während der Ausbildung sogar bis zum 27. Lebensjahr mitversichert. Bei Ehepartner:innen oder Lebensgefährt:innen ist der gemeinsame Haushalt aber Voraussetzung der Mitversicherung.
Was bedeutet Single- bzw. Alleinerzieher:innen-Deckung?
Wenn die Single-Deckung beantragt wird, ist ausschließlich der:die Versicherunsnehmer:in versichert. Bei der Alleinerzieher:innen-Deckung sind neben dem:der Versicherungsnehmer:in auch deren Kinder bis zum 19. bzw. 27. Lebensjahr mitversichert.
Ist die Überprüfung oder die Errichtung von Verträgen, Testamenten oder anderen Verfügungen durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin versichert?
Nein, weil kein Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegt. Einzige Ausnahme ist die Errichtung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht im Rahmen des „Patienten- und Verfügungs-Rechtsschutz“.
Ist in der Rechtsschutz-Versicherung die Abwehr von Schadenersatzansprüchen versichert?
Nein. Die Rechtsschutz-Versicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist die Privathaftpflicht-Versicherung der passende Schutz.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeug-Rechtsschutz und Lenker-Rechtsschutz?
Der Fahrzeug-Rechtsschutz bezieht sich auf das Fahrzeug des:der Versicherungsnehmer:in, sowie auf deren berechtigte Lenker:innen und Insassen. Der Lenker-Rechtsschutz schützt nur den:die Lenker:in eines fremden Fahrzeuges (z.B. Firmenwagen, ausgeborgtes Kfz) und bezieht sich nicht auf das Fahrzeug.
Werden im Rahmen des Straf-Rechtsschutzes auch Strafen übernommen?
Nein. Im Rahmen des Straf-Rechtsschutzes werden Kosten der Verteidigung (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) übernommen. Strafen werden nicht übernommen.

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